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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (außergerichtliche Beratung und Vertretung)
Sofern Sie sich außergerichtlich beraten oder vertreten lassen möchten, die Kosten hierfür wegen geringen Einkommens aber nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Eine Bewilligung kann u.a. erfolgen, wenn Sie die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können, Ihnen keine andere kostenlose Möglichkeit zur Beratung oder Vertretung zur Verfügung steht und noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.

Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Beratungshilfe stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Antrag auf Beratungshilfe.pdf
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Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess-/Verfahrenskostenhilfe (gerichtliches Verfahren)
Wenn Sie einen Antrag bei Gericht stellen möchten bzw. Klage erheben wollen oder sich gegen einen Antrag bzw. eine Klage verteidigen möchten, fallen in der Regel Gerichtskosten an. Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen möchten oder müssen (bei Verfahren mit Anwaltszwang), kommen die Kosten hierfür hinzu. Die Prozess-/Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie die damit entstehenden Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können.

Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Bewilligung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Erklärung über die persönlichen und wirt
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