Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (außergerichtliche Beratung und Vertretung)
Sofern Sie sich außergerichtlich beraten oder vertreten lassen möchten, die Kosten hierfür wegen geringen Einkommens aber nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Eine Bewilligung kann u.a. erfolgen, wenn Sie die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können, Ihnen keine andere kostenlose Möglichkeit zur Beratung oder Vertretung zur Verfügung steht und noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Beratungshilfe stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Antrag auf Beratungshilfe.pdf
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