Kinder haben Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Und beide Eltern haben Anspruch auf Umgang mit dem Kind, wobei es in der Praxis in der Regel nur um das Umgangsrecht des Elternteils geht, in dessen Obhut sich die Kinder nicht befinden. Wie das Umgangsrecht im Alltag praktiziert wird, sollten Eltern idealerweise einvernehmlich regeln. Schließlich geht es um das Wohl ihres Kindes.
Vergessen Sie nicht, dass die Konfliktsituation für das Kind eine enorme Belastung ist. „Scheidungskinder“ projizieren eine Trennung oft auf sich selbst, d.h. sie fühlen sich „mitverantwortlich“ für die Trennung der Eltern. Probleme beim Umgangsrecht werden oft als zusätzliche Ablehnung empfunden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Eltern Spannungen auf der Beziehungsebene außen vor lassen und auf Elternebene miteinander kooperieren.
Oft haben sich die Eltern darüber geeinigt, wie das Umgangsrecht ausgeübt werden soll. Dennoch entbrennen oftmals Meinungsverschiedenheiten, weil sich ein Elternteil nicht an eine getroffene Vereinbarung hält oder Konfliktpunkte auftauchen, die von beiden Eltern vorher nicht bedacht wurden.
Grundsätzlich gilt: Umgangsvereinbarungen sollten bei problematischem Elternverhältnis schriftlich festgehalten werden, um Sicherheit für beide Elternteile zu schaffen. Kann die Frage des Umgangs außergerichtlich nicht erarbeitet werden, sollte zunächst ein Vermittlungsgespräch bei dem zuständigen Jugendamt stattfinden. Kann auch auf dieser Grundlage keine Einigung gefunden werden, sind die Einzelheiten bei Gericht zu klären. Häufig können Eltern sich dort doch auf eine bestimmte Regelung einigen, die dann gerichtlich gebilligt wird. Auf diese Weise kann sie zur Not – also wenn sie von einem Elternteil wiederholt missachtet wird – vollstreckt werden. Auch wenn dies nicht möglich sein sollte und das Gericht eine Entscheidung treffen muss, kann auf Grundlage des dann ergangenen Beschlusses eine Vollstreckung erfolgen. Das geschieht in der Regel durch die Anordnung von Ordnungsgeld, zum Teil auch durch Ordnungshaft.
Wo es zu Konflikten über das Umgangsrecht kommt, sollten Sie einen im Familienrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der Ihre Interessen auch in einer emotional aufgeheizten Situation beherrscht vertritt. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Zentrum.