Bereits vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes können Fragen nach dem Sorgerecht auftauchen. Dies gilt hauptsächlich für nicht miteinander verheiratete Eltern. Sollen gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben werden oder möchten wir vielleicht sogar heiraten? Wie ist das Sorgerecht geregelt, wenn wir das nicht tun?
Vielfach müssen sich Eltern aber mit den Einzelheiten des Sorgerechts auseinandersetzen, wenn es zur Trennung kommt. Besteht das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, verbleibt es grundsätzlich auch nach Trennung und Scheidung bei beiden Elternteilen.
Aber was passiert, wenn die gemeinsame Sorge nicht „funktioniert“? Was, wenn Entscheidungen für die Kinder immer schwieriger werden, weil ein Elternteil diese blockiert? Wenn der andere Elternteil einverstanden ist, kann die Ausübung des Sorgerechts mit Hilfe einer Vollmacht ausgestaltet werden, was häufig weitere Streitigkeiten vermeiden kann.
Ist das nicht möglich, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Sorgerecht (oder Teile hiervon) durch gerichtliche Entscheidung einem Elternteil allein übertragen werden kann. Ob ein Antrag bei Gericht gestellt wird, sollte aber immer sorgsam abgewogen werden, da es in solchen Konstellationen immer auf die Details des Einzelfalls ankommt.
Kinder trifft die Trennung der Eltern besonders schwer. Lassen Sie sich umsichtig und zum Wohle des Kindes helfen, die Frage des Sorgerechts zu klären. Wenn Sie direkt zu Beginn anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, vermeiden Sie häufige Fehler, die sonst zu schweren Streitigkeiten führen können.
Ich zeige Ihnen genau auf, was Sie beim Sorgerecht beachten müssen, und vertrete Ihre Rechte bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner.