Vermögensauseinandersetzungen

Nach einer Scheidung stellt sich für viele Paare die Frage, ob und wie eine Vermögensauseinandersetzung stattfinden muss. Vermögensauseinandersetzungen sind höchst kompliziert, besonders wenn gemeinsame Schulden oder auch gemeinsames Grundeigentum existieren.

 

Bei der Frage, wer wie viel Vermögen von wem nach der Scheidung erhält, richtet sich erst einmal danach, ob die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder in Gütertrennung gelebt haben.

Wenn Eheleute keine Regelung in einem Ehevertrag getroffen haben, leben sie nach den gesetzlichen Regelungen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass während der Ehe die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben. Die Wertsteigerung während der Ehe bezeichnet man als Zugewinn.

 

Bei Scheidung der Ehe wird der Zugewinn ausgeglichen. Dabei werden die Vermögen der Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten miteinander verglichen. Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss an den anderen einen Ausgleich zahlen.

 

So einfach das Prinzip, so schwierig können die Detailfragen in der Praxis sein.

Die Zugewinnausgleichsansprüche werden dann im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung mit einbezogen. Häufig gibt es Fälle, bei denen die Ehegatten gemeinsame Eigentümer einer Immobilie sind und hierfür auch gemeinsame Darlehen aufgenommen haben. Möchte ein Ehepartner den Miteigentumsanteil des anderen übernehmen, gilt es dann zu klären, inwiefern der andere Partner aus den Darlehensverbindlichkeiten entlassen werden kann. Auch stellt sich die Frage, ob der übernehmende Ehegatte eventuell noch eine Ausgleichszahlung für die Übertragung des Miteigentumsanteils zu leisten hat.

 

Und wie sieht es aus, wenn nur ein Ehepartner Eigentümer der von beiden genutzten Immobilie ist, noch dazu, wenn der andere Ehepartner das zur Finanzierung der Immobilie aufgenommene Darlehen ebenfalls bedient und/oder auch Darlehensnehmer ist. Was passiert darüber hinaus mit Bezugsberechtigungen von Lebensversicherungen, gemeinsamen Konten und Vollmachten.

 

All diese und noch mehr Fragen können bei Vermögensauseinandersetzungen auf Sie zukommen.

Bereiten Sie sich möglichst frühzeitig vor. Ein Streit kostet Nerven, Zeit und Geld. Ihr Geld!

Deshalb rechtzeitig informieren.