Opfervertretung

Betroffene von Straftaten, insbesondere bei Missbrauchs- und Sexualstraftaten sowie Gewaltdelikten, stehen nicht allein! Wenn Sie durch eine Straftat in Ihren persönlichen Rechten verletzt wurden, können Sie sich als Nebenkläger/ Nebenklägerin unmittelbar am Verfahren beteiligen und anwaltlich vertreten lassen. Auf diese Weise können Sie eine Vielzahl an Rechten ausüben, die Ihnen als Zeuge nicht offen stünden.

 

Für Betroffene der oben genannten Delikte besteht zudem häufig die Möglichkeit, dass Ihnen ein sogenannter „Opferanwalt“ beigeordnet wird. Die Staatskasse trägt dann die Kosten.

 

Auch in Fällen, in denen die Nebenklage nicht zulässig oder von Ihnen nicht gewünscht ist, kann ich durch eine Begleitung als Zeugenbeistand das Verfahren für Sie verständlicher und damit erträglicher gestalten und Sie über Ihre Rechte informieren.

 

In jedem Fall erfordert der Umgang mit den betroffenen Personen eine besonders behutsame und feinfühlige Vorgehensweise. Mein Anliegen ist es dabei, Opfer von Straftaten darin zu bestärken, Ihre Rechte bewusst wahrzunehmen.

 

So kann ich Sie schon vor der Anzeigenerstattung über damit einhergehende Folgen aufklären, Sie über den Ablauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens informieren, Sie bei polizeilichen Vernehmungen begleiten, Ihnen Ihre Rechte in jedem Verfahrensabschnitt aufzeigen und Sie bei deren Wahrung und Geltendmachung unterstützen.

 

Im Rahmen des Strafverfahrens kann ich zudem Ihre Ansprüche wegen erstattungsfähiger Schäden mit Hilfe eines sogenannten Adhäsionsverfahrens geltend machen. Mit einer solchen Vorgehensweise können aus einer Straftat erwachsende zivilrechtliche Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld) unmittelbar im Strafprozess verfolgt werden. Ein weiteres, zusätzlich belastendes Zivilverfahren ist dann nicht mehr erforderlich. Sollten Sie sich die damit einhergehenden Kosten nicht leisten können, informiere ich Sie natürlich gern über die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

 

Darüber hinaus kann ich Sie anwaltlich unterstützen, ein gerichtlich angeordnetes Näherungs- und Kontaktverbot zu erwirken.

 

Weiterhin stehe ich Ihnen bei Fragen zu Ihren Ansprüchen auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zur Verfügung, unterstütze Sie bei einem einzulegenden Widerspruch oder im Klageverfahren.

 

Sie können mehr bewegen, als Sie denken. Sie sind nicht allein. Machen wir gemeinsam den ersten Schritt.